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Die Anmeldung zum Promotionsstudium – was müssen Sie tun?

Wenn Sie sich für eine Promotion an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn entschieden haben, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium stellen. Dazu benötigen Sie folgende Dokumente:

 

  • Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium

Bitte füllen Sie den Antrag zusammen mit Ihrer Betreuungsperson vollständig aus.

„Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium“

 

  • Nachweise über einen qualifizierenden Hochschulabschluss

Um promovieren zu können, haben Sie typischerweise ein Hochschulstudium in einem mathematischen oder naturwissenschaftlichen Fach erfolgreich abgeschlossen. Welche Abschlüsse Sie zur Promotion berechtigen, entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung (§ 8).

 

Wenn Sie Ihren Antrag einreichen, legen Sie dem Formular Kopien Ihrer Zeugnisse und Urkunden bei, um Ihre Hochschulabschlüsse nachzuweisen. Bringen Sie bitte außerdem Ihre Zeugnisse und Urkunden im Original mit. Die Sachbearbeiter*innen können sich so davon überzeugen, dass die Kopien mit den Originalen übereinstimmen. Die Originaldokumente nehmen Sie natürlich im Anschluss wieder mit nach Hause. Wenn Sie einen oder mehrere Hochschulabschlüsse im Ausland erworben haben und Ihre Zeugnisse und Urkunden nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, bitten wir Sie, beglaubigte Übersetzungen der betreffenden Dokumente vorzulegen.

 

  • Der Nachweis über erforderliche Sprachkenntnisse

Um als ausländische*r Studierende*r erfolgreich an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät promovieren zu können, sind ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch von Nöten.

Falls Sie aus dem Ausland stammen und Ihre Promotion in englischer Sprache machen möchten, muss Ihre*e Betreuer*in ausreichende Englischkenntnisse im Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium bestätigen.

Falls Sie aus dem Ausland stammen und Ihre Promotion in deutscher Sprache machen möchten, so müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse bei einer entsprechenden Prüfung (DSH 2) unter Beweis stellen. Die Unterlagen über die bestandene Prüfung reichen Sie zusammen mit dem Antrag ein (s. § 8 (6)).

  

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag und alle dazugehörigen Dokumente einzureichen:

  1. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer*Ihrem Sachbearbeiter*in und kommen Sie persönlich mit allen erforderlichen Unterlagen ins Promotionsbüro.
  2. Einige der Fachgruppenbüros bieten mittlerweile an, die Unterlagen ihrer Promovierenden gesammelt an das Promotionsbüro weiterzuleiten. Wenn Sie Ihren Antrag dort einreichen, werden Ihre Originalzeugnisse vor Ort geprüft. Ist alles korrekt, nimmt man Ihre Dokumente entgegen und holt die Unterschrift der*des Fachgruppenvorsitzenden für Sie ein.  

  

  WICHTIGE HINWEISE:

Wenn Sie Ihren Antrag persönlich im Promotionsbüro abgeben, müssen Sie alle Unterschriften einholen. Diese Aufgabe übernimmt nicht das Dekanat. Ohne Unterschriften kann Ihr Antrag NICHT bearbeitet werden.

 

Falls Sie noch kein offizielles Zeugnis erhalten haben, können Sie auch eine Bescheinigung einreichen, die bestätigt, dass Sie Ihr qualifizierendes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Zeugnis und Urkunde müssen dann im Promotionsbüro nachgereicht werden, sobald Sie beides vorweisen können.

 

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